Basisrentenversicherung

Rürup-Rente erklärt: Wie diese funktioniert und für wen sie sich lohnt

11. März 2025
17 mal angesehen

☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Die Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge
  • Steuerliche Vorteile durch Absetzbarkeit der Beiträge.
  • Garantie einer lebenslangen Rente im Alter.
  • Keine Sozialabgaben auf die eingezahlten Beiträge während der Ansparphase.

📄 Inhalt

Die Basisrentenversicherung – auch bekannt als Rürup-Rente – ist eine Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Sie wurde 2005 in Deutschland eingeführt und richtet sich ursprünglich vor allem an Selbstständige und Freiberufler ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch für Angestellte und alle, die zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchten, kann die Basisrente interessant sein. In diesem Beitrag erfährst Du verständlich und ausführlich, wie die Basisrente funktioniert, welche Vorteile sie bietet und worauf Du achten solltest. Wir gehen auf die steuerlichen Förderungen (Stand März 2025) ein, vergleichen die Basisrente mit der gesetzlichen Rente und anderen privaten Vorsorgeformen, beleuchten für wen sie sich besonders lohnt, zeigen Flexibilitäts- und Gestaltungsoptionen auf und ziehen ein Fazit.

Mit klaren Fakten, aktuellen Zahlen und Beispielen möchten wir Dir helfen einzuschätzen, ob die Basisrentenversicherung für Deine Altersvorsorge sinnvoll ist. Los geht’s – tauchen wir ein in das Thema Basisrente!

1 Vorteile & Funktionsweise der Basisrente

Die Basisrente ist eine private Rentenversicherung, die vom Staat durch steuerliche Vorteile gefördert wird. Im Kern funktioniert sie ähnlich wie die gesetzliche Rente, mit dem Unterschied, dass Du einen Vertrag mit einem privaten Anbieter (z.B. einer Versicherung) abschließt. Du zahlst Beiträge ein, die verzinst bzw. investiert werden, und im Alter erhältst Du daraus eine lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung des angesparten Kapitals ist – genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass das Geld tatsächlich für die Altersversorgung verwendet wird. Dadurch bekommst Du ein planbares Einkommen im Ruhestand und läufst nicht Gefahr, Dein Erspartes zu früh zu verbrauchen. Ein entscheidender Vorteil ist also die Garantie einer lebenslangen Rentenzahlung, egal wie alt Du wirst.

Steuervorteil: Die Basisrente wird staatlich gefördert, indem Du einen Teil Deiner Einzahlungen über die Steuererklärung zurückbekommen kannst. Das geschieht durch den Sonderausgabenabzug – Deine Beiträge zur Basisrente senken Dein zu versteuerndes Einkommen, was besonders bei höherem Steuersatz spürbar ist. Auf diese Weise beteiligt sich der Staat indirekt am Aufbau Deiner Rente. Je mehr Du einzahlst, desto größer fällt die Steuerersparnis in der Ansparphase aus. Auf die Funktionsweise gehen wir im nächsten Abschnitt „Steuerliche Förderung“ noch detailliert ein.

Insolvenz- und Pfändungsschutz: Ein weiterer Vorteil der Basisrentenversicherung ist ihr hoher Schutz bei finanziellen Notlagen. Das angesparte Guthaben ist in der Regel insolvenzgeschützt – das heißt, falls Du als Selbstständiger in die Lage einer Insolvenz geraten würdest, ist Dein Basisrenten-Vertrag vor dem Zugriff von Gläubigern weitgehend sicher. Dieses Merkmal macht die Rürup-Rente für Unternehmer und Freiberufler besonders attraktiv, da sie so fürs Alter vorsorgen können, ohne Angst haben zu müssen, dass das Ersparte bei einer Geschäftsinsolvenz verloren geht. Auch Hartz-IV bzw. Bürgergeld-Empfänger profitieren von einem gewissen Schutz, da Guthaben in der Basisrente bis zu einer Altersvorsorge-Freibetragsgrenze nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird (dies nur als Hinweis am Rande).

Keine Auszahlung vor Rentenbeginn: Die Kehrseite der lebenslangen Rentengarantie ist die geringe Flexibilität während der Laufzeit. Du kannst das angesparte Kapital vor Rentenbeginn nicht auszahlen lassen oder den Vertrag einfach kündigen. Die Basisrente gehört zur „ersten Schicht“ der Altersvorsorge (Basisversorgung) und ist gesetzlich so ausgestaltet, dass das Kapital zweckgebunden fürs Alter bleibt. Eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen – Dein Geld ist also bis zur Rente gebunden. Allerdings hast Du die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, falls Du Dir die Beiträge zeitweise nicht leisten kannst. In diesem Fall zahlst Du nichts mehr ein; Dein bestehendes Guthaben bleibt im Vertrag und entwickelt sich je nach Anlage weiter (abzüglich der laufenden Verwaltungskosten). Beachte aber, dass längere Beitragspausen das Guthaben durch Gebühren schmälern können.

Zusammengefasst: Die Basisrentenversicherung kombiniert die Sicherheit einer lebenslangen Rente mit steuerlichen Vorteilen und Insolvenzschutz. Gleichzeitig ist sie in der Ansparphase unflexibler als andere Anlageformen, da vor Rentenbeginn keine Auszahlung oder Beleihung möglich ist. Im nächsten Schritt schauen wir uns die steuerliche Förderung im Detail an – denn das ist der größte Trumpf der Basisrente.

Beratung gewünscht?

  • Schnell und unkompliziert
  • Uns als direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da

2 Steuerliche Förderung

Die Basisrente wird auch „Rürup-Rente“ genannt, weil sie statt direkter Zulagen (wie z.B. bei Riester) eine Förderung über die Steuer bietet. Das Prinzip dahinter nennt sich nachgelagerte Versteuerung: Du sparst jetzt Steuern auf Deine Beiträge und versteuerst später die Rentenauszahlungen. Wichtig ist, wie hoch die steuerliche Entlastung aktuell ist und wie die Besteuerung im Alter aussieht – hier die Details mit Stand März 2025:

Beitragsphase: Beiträge von der Steuer absetzen

In der Einzahlungsphase kannst Du Deine Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Der Staat setzt dafür jährliche Höchstbeträge fest. Im Jahr 2025 liegt der maximal absetzbare Betrag bei 29.344 € für Alleinstehende (für zusammenveranlagte Ehepaare das Doppelte, also 58.688 €). Diese Summe umfasst allerdings alle Altersvorsorgeaufwendungen der sogenannten Basisversorgung. Das bedeutet: Solltest Du Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z.B. als Angestellter), werden diese zuerst von dem Höchstbetrag “abgezogen”. Das, was von den 29.344 € dann noch übrig bleibt, kannst Du durch Beiträge in einen Basisrentenvertrag ausschöpfen. Selbstständige, die keine gesetzliche Rente zahlen, können den vollen Betrag in die Rürup-Rente investieren.

Seit 2023 dürfen 100 % der eingezahlten Beiträge bis zu diesem Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. (In früheren Jahren war es etwas weniger, z.B. 94 % im Jahr 2022, 96 % in 2023 usw., aber seit 2023 wurde vorzeitig auf 100 % Absetzbarkeit erhöht.) Praktisch heißt das: Jeder Euro, den Du 2025 in die Basisrente einzahlst (bis 29.344 €), mindert Dein zu versteuerndes Einkommen um genau einen Euro. Dies kann Deine Steuerlast deutlich senken, je nach persönlichem Steuersatz. Beispielsweise sparst Du bei einem Grenzsteuersatz von 42 % rund 420 € Steuern für 1.000 € Beitrag. Oder konkreter: Ein Angestellter, der noch 2.400 € im Jahr in eine Basisrente einzahlt, könnte etwa ein Viertel davon vom Finanzamt zurückbekommen, abhängig von seinem Einkommen. Somit fördert der Staat den Aufbau Deiner privaten Rente durch spürbare Steuererstattungen in der Ansparphase.

Zusätzlich wächst das Guthaben in Deinem Basisrentenvertrag steuerfrei während der Ansparzeit. Solange das Geld im Vertrag bleibt, fallen keine Abgeltungssteuern auf Kapitalerträge an – genau wie bei anderen Renten- oder Lebensversicherungen. Dieser Aufschub der Besteuerung kann über die Jahre einen Zinseszinseffekt verstärken. Du zahlst die Steuern erst, wenn die Rente ausgezahlt wird. Diesen Effekt teilst Du dir jedoch mit jeder privaten Rentenversicherung; er ist kein exklusiver Vorteil der Basisrente, aber ergänzt die steuerliche Förderung sinnvoll. Der eigentliche Clou bleibt: hohe Beiträge sofort von der Steuer absetzen können.

Rentenphase: Besteuerung der Auszahlungen

Sobald Du im Ruhestand Deine Rürup-Rente beziehst, müssen die Rentenzahlungen versteuert werden – und zwar mit Deinem dann gültigen persönlichen Einkommenssteuersatz. Die Basisrente folgt hier exakt dem Prinzip der gesetzlichen Rente („nachgelagerte Versteuerung“). Allerdings wird die Rente nicht von Anfang an zu 100 % besteuert, sondern es gibt einen steuerfreien Anteil, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Für Neurentner im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83,5 % – entsprechend sind 16,5 % der ersten vollen Jahresrente steuerfrei. Dieser Besteuerungsanteil steigt für Neurentner in den kommenden Jahren schrittweise an: pro Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss seine Rürup-Rente dann vollständig (zu 100 %) versteuern.

In der Praxis bedeutet das: Der steuerfreie Teil wird beim Rentenbeginn festgeschrieben. Wenn Du 2025 in Rente gehst, bleiben 16,5 % Deiner Rente lebenslang steuerfrei (in Euro ausgedrückt anhand des ersten Rentenjahres). Gehst Du erst 2030 in Rente, sind es 86 % steuerpflichtig / 14 % steuerfrei usw. – bis zum vollständigen Wegfall des Steuerfreibetrags für Neurentner ab 2058. Diese Regelungen sind analog zur gesetzlichen Rente im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) festgelegt.

Wichtig für Dich ist der Gedanke dahinter: Während Du in der Erwerbsphase Steuern sparst, werden im Alter Steuern fällig. Idealerweise befindest Du Dich im Rentenalter in einem niedrigeren Steuertarif als während Deiner Berufstätigkeit – sei es, weil Dein Einkommen geringer ist oder weil andere Vergünstigungen gelten. Dann hast Du durch die Basisrente einen echten steuerlichen Vorteil: hohe Steuerersparnis auf Beiträge jetzt, aber verhältnismäßig geringere Besteuerung der Rente später. Je größer das Gefälle zwischen Deinem Einkommen/Steuersatz heute und im Ruhestand, desto mehr lohnt sich dieser Effekt. Natürlich muss man bedenken, dass auch im Alter Steuern anfallen und die Rürup-Rente brutto ausgezahlt wird (Krankenversicherung der Rentner könnte z.B. auch noch abgehen, sofern man gesetzlich krankenversichert ist). Dennoch bleibt unterm Strich: Die steuerliche Förderung macht die Basisrente besonders attraktiv für all jene, die aktuell spürbar Einkommensteuer zahlen – dazu mehr im Abschnitt „Wer sollte die Basisrente nutzen?“.

3 Vergleich zur gesetzlichen und zur privaten Altersvorsorge

Wie ordnet sich die Basisrente im Gesamtspektrum der Altersvorsorge ein? In Deutschland spricht man oft von drei Schichten oder Säulen der Altersvorsorge. Die Basisrente gehört zur ersten Schicht, also zur Basisversorgung, genau wie die gesetzliche Rentenversicherung. Daneben gibt es weitere private Vorsorgeformen (zweite und dritte Schicht) wie Riester-Renten, betriebliche Altersvorsorge oder ungeförderte private Rentenversicherungen und Investments. Im Folgenden vergleichen wir die Basisrente mit der gesetzlichen Rente und mit anderen privaten Altersvorsorge-Optionen, um die Unterschiede klarzumachen.

Basisrente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist für Arbeitnehmer Pflicht (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und folgt dem Umlageverfahren: Deine Beiträge werden sofort zur Finanzierung der heutigen Rentner verwendet. Im Gegenzug erwirbst Du Rentenansprüche für Deine eigene Zukunft. Die Basisrente hingegen ist kapitalgedeckt: Deine Beiträge fließen in Dein persönliches Vorsorgekonto/Versicherungskonto und werden angelegt, um später Deine Rente daraus zu bedienen. Du sparst also für Dich selbst, nicht für die aktuelle Rentnergeneration.

Trotz dieses Unterschieds gibt es Gemeinsamkeiten: Beide Systeme lassen keine vorzeitige Kapitalentnahme zu. Wie schon erwähnt, kannst Du weder Deine gesetzliche Rentenansprüche noch Deine Basisrente einfach vorzeitig auszahlen lassen. Ebenso wenig sind die Verträge beleihbar – Du kannst sie also nicht als Sicherheit für Kredite verwenden. Das Geld ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Auch eine Vererbung ist jeweils nur eingeschränkt möglich: In der GRV gibt es Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente), und bei der Basisrente kann man ähnlich einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren (dazu später mehr). Ohne solche Vorkehrungen verfällt das Kapital mit dem Tod grundsätzlich zugunsten der Versichertengemeinschaft – so wie bei der gesetzlichen Rente. Das klingt im ersten Moment hart, ist aber der Preis der Kollektivversicherung: Viele zahlen ein, und wer lange lebt, profitiert; wer früh stirbt, hatte zumindest eine Absicherung bis dato, das übrige Geld bleibt im Kollektiv.

Leistungen & Garantie: Die gesetzliche Rente bietet neben Altersrenten auch Erwerbsminderungsrenten (bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit) und gewisse Hinterbliebenenleistungen. Die Basisrente an sich beinhaltet solche Zusatzleistungen nicht automatisch, kann aber durch Vertragsklauseln ergänzt werden (siehe Flexibilitäts-Abschnitt). Beide Formen garantieren eine lebenslange Rentenzahlung. Die GRV ist dynamisch – Renten werden an Lohnentwicklungen angepasst und durch die Gemeinschaft und den Staat abgesichert. Die Basisrente unterliegt der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Versicherers bzw. Fonds. Moderne Basisrentenverträge – insbesondere fondsgebundene Varianten – bieten Chancen auf höhere Renditen als die gesetzliche Rente, haben aber auch ein Anlagerisiko. Jedoch gibt es oft Mechanismen zur Sicherung eines Mindestkapitals oder lebenslangen Auszahlungsbetrags, um die Langlebigkeitsgarantie einzuhalten.

Finanzierung: Als Angestellter zahlst Du in die GRV nur einen Anteil Deines Bruttolohns ein (2025: 18,6 % Beitragssatz, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen). Bei der Basisrente trägst Du alle Beiträge allein, hast dafür aber – wie oben beschrieben – den Steuervorteil. Außerdem bist Du frei, wie viel Du einzahlen möchtest (bis zum genannten Höchstbetrag), während die GRV-Beiträge prozentual festgelegt sind und an Dein Einkommen gekoppelt sind. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (2025 West ~ 88.200 € Jahresbrutto), zahlt auf das darübergehende Einkommen nichts mehr in die GRV ein. Dieses „oben drauf“ verdiente Geld könntest Du z.B. gezielt in eine Basisrente stecken, um auch dafür gefördert Altersvorsorge zu betreiben. Für Gutverdiener bietet Rürup hier einen legalen Weg, freiwillig extra Altersvorsorge zu betreiben und dabei Steuern zu sparen.

Kurzum: Die gesetzliche Rente ist Pflichtvorsorge mit kollektiver Absicherung und wird durch Beiträge der Erwerbstätigen sowie staatliche Zuschüsse finanziert. Die Basisrente ist freiwillig, individuell kapitalgedeckt und durch Steuervorteile attraktiv gemacht, um eine ähnliche Grundsicherheit (lebenslange Rente) aufzubauen. Wer in der GRV ist, kann die Basisrente als Ergänzung sehen, um Lücken zu schließen oder seinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Für Nicht-Pflichtversicherte (z.B. viele Selbstständige) kann Rürup sogar eine der wenigen Möglichkeiten sein, ähnlich wie in der GRV fürs Alter vorzusorgen.

Basisrente vs. andere private Altersvorsorgeformen

Neben der Basisrente gibt es weitere private Vorsorgeprodukte. Am bekanntesten sind die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse etc. über den Arbeitgeber) und die private Rentenversicherung (ohne staatliche Förderung). Hier ein kurzer Vergleich, wie die Basisrente sich von diesen unterscheidet:

  • Riester-Rente: Riester-Verträge werden durch Zulagen und Steuervorteile gefördert, richten sich aber hauptsächlich an sozialversicherungspflichtige Angestellte, Beamte oder bestimmte Ehepartner. Die Riester-Rente erlaubt eine Teil-Kapitalauszahlung (bis zu 30 % zu Rentenbeginn) und unterliegt eigenen Regeln (z.B. volle Vererbbarkeit des Guthabens an Ehepartner im Todesfall während der Ansparphase, Wohn-Riester-Optionen etc.). Die Basisrente bietet keine direkten Zulagen, dafür höhere absetzbare Beiträge pro Jahr. Zudem gibt es keine Begrenzung auf bestimmte Berufsgruppen – jeder kann eine Basisrente abschließen, unabhängig vom Versicherungsstatus. Bei der Auszahlung sind Riester-Renten ähnlich zu versteuern wie Rürup-Renten (nachgelagert), aber Riester-Renten beginnen ihre Besteuerung schon jetzt bei 100 % des Auszahlungsbetrags, weil sie in der Ansparphase bereits nur aus versteuertem (und zulagengefördertem) Einkommen bedient wurden. Kurzum: Riester lohnt oft für niedrige bis mittlere Einkommen mit Kindern (wegen Zulagen), während Rürup eher für mittlere bis hohe Einkommen attraktiv ist (wegen der hohen absetzbaren Beträge). Beide ergeben lebenslange Renten; Rürup ist flexibler in Beitragshöhe, Riester etwas flexibler in Entnahme zu Beginn.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): In der bAV spart man über den Arbeitgeber meist per Gehaltsumwandlung fürs Alter. Dabei spart man Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge (bis zu gewissen Grenzen). Das macht die bAV sehr effizient, vor allem da oft der Arbeitgeber noch einen Zuschuss gibt. Allerdings sind die Beiträge begrenzt (2025 steuerfrei bis 4% + 4% pauschalversteuert von BBG etwa) und die Auszahlung im Alter wird dann voll besteuert und unterliegt meist der Krankenversicherungspflicht. Die bAV ist – ähnlich der Basisrente – nicht vorzeitig verfügbar (außer bei Arbeitgeberwechsel gibt es Mitnahmeregeln) und meist auch als Rente gedacht (teils aber auch Kapitaloption je nach Durchführungsweg). Im Unterschied zur Basisrente hast Du bei der bAV weniger individuelle Auswahl des Produktes (der Arbeitgeber bzw. Tarifpartner wählt den Anbieter) und Du bist an Dein Arbeitsverhältnis gebunden. Kündigst Du den Job, nimmst Du die Anwartschaft mit, aber weitere Einzahlungen durch einen neuen Arbeitgeber sind nicht garantiert. Die Basisrente hingegen ist persönlich und portabel – sie läuft unabhängig vom Arbeitgeber weiter, egal wo Du arbeitest. Steuerlich ergänzen sich bAV und Basisrente: Wenn Du als Angestellter schon die bAV-Höchstbeträge nutzt und noch mehr fürs Alter tun willst, kannst Du zusätzlich einen Basisrentenvertrag besparen.

  • Private Rentenversicherung (ungefördert): Eine klassische private Rentenversicherung ohne Förderung ähnelt der Basisrente vom Produktkern (Einzahlungen gegen spätere Rente), bietet aber volle Flexibilität bei Verfügbarkeit. Du kannst sie jederzeit kündigen und Dir den Rückkaufswert auszahlen lassen (was bei Rürup nicht geht). Auch kannst Du Dir bei Rentenbeginn alternativ oft das angesparte Kapital ganz oder teilweise auf einmal auszahlen lassen, statt eine Rente zu nehmen – das ist bei Basisrente gesetzlich verboten. Zudem kannst Du Begünstigte frei wählen: Bei Deinem Tod kann das Restvermögen an jede Person ausgezahlt werden (je nach Vertragsgestaltung), nicht nur an Ehepartner oder Kinder. Der Nachteil der ungeförderten Variante: Keine Steuererleichterung bei Einzahlung. Du zahlst vom Netto, und es gibt keinen Sonderausgabenabzug. Zwar sind die Erträge in der Ansparphase ebenfalls steuerfrei angesammelt (Versicherungsmantel), aber die spätere Auszahlung wird – je nach Auszahlungsform – besteuert. Nimmt man eine lebenslange Rente aus so einem Vertrag, wird nur der Ertragsanteil besteuert (z.B. ca. 18 % des Rentenbetrags, wenn Rentenbeginn mit 67 Jahren), was steuerlich sehr günstig ist. Bei Einmalauszahlung nach mind. 12 Jahren Laufzeit und frühestens Alter 62 muss nur die Hälfte der Kapitalerträge versteuert werden (Stand aktuelles Steuerrecht). Das heißt, ungeförderte Verträge schieben die Steuerlast nicht komplett ins Alter, sondern mindern sie insgesamt – aber sie bieten eben auch keinen initialen Steuervorteil. Unter dem Strich erzielen klassische private Rentenversicherungen aufgrund hoher Kosten und der fehlenden Steuerförderung oft nur geringe Nettorenditen. Mit Steuerförderung (also als Rürup-Vertrag) kann das Ergebnis deutlich besser ausfallen, weil die Steuerersparnis wie ein Rendite-Turbo wirkt.

  • Alternative Anlagen (ETFs, Sparkonten, Immobilien): Natürlich kann man auch ganz ohne Versicherungsprodukt fürs Alter sparen, z.B. mit Fonds oder Immobilien. Diese bieten maximale Freiheit – das Geld gehört Dir und Du kannst jederzeit darüber verfügen. Allerdings fehlt dann die Lebenslang-Garantie – Du musst Dein Vermögen selbst so einteilen, dass es im Alter reicht. Zudem gibt es keine unmittelbaren Steuervorteile: Du investierst vom Netto und musst auf Erträge ggf. Abgeltungssteuer zahlen. Ein ETF-Sparplan etwa ist hoch flexibel und kostengünstig, aber die Erträge (Dividenden, realisierte Kursgewinne) werden besteuert, und Du läufst selbst Börsenrisiken und Langlebigkeitsrisiken. Einige Experten empfehlen, die Vorsorge auf mehrere Säulen zu verteilen: ein Teil Basisversorgung (gesetzliche Rente/Rürup), ein Teil geförderte Zusatzvorsorge (Riester/bAV) und ein Teil freie Anlagen. So kombinierst Du Garantien und Flexibilität. Welche Mischung die richtige ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Hier kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein (dazu am Ende mehr im Call-to-Action).

4 Wer sollte die Basisrente nutzen?

Nach diesem Überblick stellt sich die Frage: Für wen ist die Basisrente besonders geeignet? Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige in Deutschland einen Basisrentenvertrag abschließen. Allerdings entfalten sich die Vorteile dieser Vorsorgeform je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich. Hier sind die wichtigsten Zielgruppen und Überlegungen:

Selbstständige und Freiberufler

Die Basisrente wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diese Gruppe gibt es oft keine verpflichtende Altersvorsorge (abgesehen von einigen Berufsgruppen mit Versorgungswerken). Ohne staatlich geförderte Alternative müssten Selbstständige privat vorsorgen, was lange Zeit schwierig war. Die Rürup-Rente schließt diese Lücke: Sie bietet erstmals eine steuerlich begünstigte Rentenversicherung für Selbstständige. Wenn Du selbstständig bist, kannst Du durch Rürup hohe Beträge für Dein Alter zurücklegen und bekommst einen Teil davon über die Steuer zurückerstattet. Das ist attraktiv, weil Du so ähnlich unterstützt wirst wie ein Arbeitnehmer, der ja durch die GRV und evtl. Riester gefördert wird. Zudem ist Dein angespartes Vermögen, wie erwähnt, vor Pfändung geschützt – ein wichtiger Punkt für Unternehmer. Viele Selbstständige mit schwankendem Einkommen schätzen auch, dass sie in guten Jahren größere Zusatzbeiträge leisten können (bis zur Förderhöchstgrenze), um Geld für die Rente beiseite zu legen und gleichzeitig die Steuerlast zu drücken. Kurzum: Bist Du Unternehmer, Freiberufler oder generell ohne gesetzliche Rente, ist die Basisrente oft die erste Wahl, um fürs Alter vorzusorgen und Steuern zu sparen. Beachte allerdings, dass Du langfristig planen musst – das Geld ist bis zur Rente gebunden, weshalb Du parallel vielleicht noch etwas flexibel verfügbares Vermögen aufbauen solltest, für Notfälle oder Anschaffungen vor der Rente.

Gutverdienende Angestellte und Beamte

Die Basisrente lohnt sich nicht nur für Selbstständige. Auch Angestellte mit gutem Verdienst oder Beamte in höheren Besoldungsstufen können von den Steuervorteilen stark profitieren. Wenn Du bereits in die gesetzliche Rente einzahlst und vielleicht sogar am oberen Limit (Beitragsbemessungsgrenze) kratzt, hast Du vermutlich einen hohen Grenzsteuersatz. Jede zusätzliche Vorsorge, die Dein zu versteuerndes Einkommen senkt, ist dann willkommen. Mit einer Rürup-Rente kannst Du zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen, und zwar freiwillig und in selbst gewählter Höhe. Viele Besserverdienende nutzen Rürup, um Boni, Sonderzahlungen oder einfach einen Teil ihres Einkommens steuerbegünstigt fürs Alter anzulegen. Beispiel: Ein alleinstehender Angestellter mit 80.000 € Bruttoeinkommen hat seinen gesetzlichen Rentenbeitrag gedeckelt (alles über ~88.200 € wird ja nicht mehr verbeitragt). Er könnte nun ~ 29.000 € jährlich in eine Basisrente zahlen und so sein zu versteuerndes Einkommen deutlich reduzieren – eine beachtliche Steuerersparnis jedes Jahr. Im Rentenalter kommt zwar eine Besteuerung auf ihn zu, aber wahrscheinlich zahlt er dann weniger Steuern, weil seine Pension + Rürup-Rente niedriger ausfallen als das frühere Gehalt. Ähnliches gilt für Beamte: Auch sie können eine Rürup-Rente abschließen, um ergänzend zur Beamtenpension vorzusorgen. Beamte haben zwar keinen Arbeitgeberbeitrag zur GRV, aber meist gutes Einkommen – da kann Rürup ein Weg sein, Geld steuerwirksam fürs Alter zu nutzen. Wichtig: Gutverdiener profitieren am stärksten, weil sie erstens das Geld haben, viel einzuzahlen, und zweitens hohe Steuersätze vermeiden können.

Allerdings kann Rürup auch für Normalverdiener sinnvoll sein, etwa wenn man am Jahresende noch etwas Geld “über” hat und einen Teil davon in die Altersvorsorge stecken möchte. Selbst wenn Du nur ein paar tausend Euro pro Jahr entbehren kannst, bekommst Du doch einen spürbaren Steuerbonus darauf (wie beim oben erwähnten Beispiel mit 2.400 € Einzahlung ~ 600 € Steuererstattung). Für Familien ohne Anspruch auf Riester-Förderung oder für Singles, die ihre Altersvorsorge diversifizieren möchten, kann die Basisrente ebenfalls eine Option sein. Zwar ist die pro-Kopf-Steuerersparnis bei mittleren Einkommen nicht so groß wie bei Spitzenverdienern, aber jeder geförderte Euro hilft beim Vermögensaufbau fürs Alter. Gerade wer keine Lust hat, sich um Kapitalanlagen selbst zu kümmern, findet in der Rürup-Rente eine eher automatische, vom Versicherer gemanagte Lösung mit Steuervorteil. Die Kehrseite ist natürlich die eingeschränkte Flexibilität – wer unsicher ist, ob er das Geld nicht doch vorher braucht, sollte vorsichtig sein mit zu hohen Einzahlungen.

Weniger geeignet: Personen mit sehr geringem Einkommen

Nicht verschweigen wollen wir, dass die Basisrente weniger sinnvoll ist, wenn Du kaum Einkommensteuer zahlst. Beispiel: Studenten, Geringverdiener oder Leute in längerer Elternzeit ohne steuerpflichtiges Einkommen erhalten durch Rürup keinen Steuerbonus – denn wo nichts an Steuer gezahlt wird, gibt’s auch nichts zurück. In solchen Fällen bringt eine Basisrente aktuell wenig Vorteile, bindet aber das Geld. Außerdem werden im Alter die Auszahlungen dennoch besteuert (mindestens teilweise), was zu einer ungünstigen Konstellation führen kann: keine Ersparnis heute, aber Steuerpflicht morgen. Für sehr junge Sparer kann zudem die Tatsache nachteilig sein, dass sie später die Rente voraussichtlich voll versteuern müssen (für die jungen Jahrgänge wird es ja Richtung 100 % Steuerpflicht gehen, wie oben erläutert), aber jetzt noch keine oder geringe Steuervorteile bekommen. Hier ist es oft besser, auf flexiblere Vorsorgeformen zu setzen, bis man ein höheres Einkommen hat.

Dennoch: Solltest Du z.B. am Ende eines Jahres merken, dass Du doch etwas Steuern zahlst und hast noch Budget, könntest Du auch als Normalverdiener mal mit kleineren Beiträgen in einen Rürup-Vertrag einsteigen. Manche Versicherer erlauben geringe Einstiegsbeiträge oder Einzelzahlungen. Da es keine Mindestlaufzeit im Sinne eines Riester-Zulagenmodells gibt, kannst Du prinzipiell auch unregelmäßig in Deine Basisrente einzahlen – z.B. mal einen Bonus oder eine Steuerrückzahlung reinvestieren. Wichtig ist nur, dass Du den Vertrag relativ früh beginnst, wenn Du ihn haben möchtest, denn jeder Euro zählt für die Rentenberechnung und den Zinseszinseffekt.

5 Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten

Bei aller Einschränkung (kein vorzeitiges Kapital, keine Kündigung) bietet die Basisrente durchaus Gestaltungsfreiheit in einigen Aspekten. Versicherer haben unterschiedliche Tarife und Optionen, mit denen Du den Vertrag an Deine Bedürfnisse anpassen kannst. Schauen wir uns an, wo Du flexibel sein kannst und welche Möglichkeiten es gibt, den Rürup-Vertrag zu gestalten:

Flexible Beitragszahlungen: Die meisten Basisrenten-Verträge lassen Dir Freiheiten bei der Beitragszahlung. Du kannst monatlich, vierteljährlich, jährlich oder auch unregelmäßig einzahlen. Viele Anbieter erlauben Zuzahlungen – also außerplanmäßige Einmalbeiträge, etwa wenn am Jahresende noch Luft bis zum Höchstbetrag ist. Ebenso ist es oft möglich, den regelmäßigen Beitrag zu verändern: Du kannst ihn erhöhen, wenn Du mehr verdienen solltest (und so mehr Steuervorteil mitnehmen möchtest), oder senken, wenn es finanziell eng wird. Selbst das Pausieren (Beitragsfreistellung) haben wir bereits angesprochen – das ist eine Form der Flexibilität für Krisenzeiten. Beachte jedoch, dass extreme Änderungen manchmal mit dem Versicherer abgestimmt werden müssen und gewisse Mindestbeiträge gelten. Insgesamt aber ist die Basisrente kein starres Korsett in Bezug auf Einzahlungen – Du allein bestimmst (innerhalb der Höchstgrenze) die Beitragshöhe und kannst diese im Rahmen der Vertragsbedingungen anpassen.

Anlageformen: klassisch oder fondsgebunden: Bei der Wahl des Basisrentenvertrags hast Du in der Regel verschiedene Produktvarianten. Klassische Tarife garantieren Dir einen bestimmten Rentenfaktor oder Zinssatz auf Deine Beiträge und sind sehr sicherheitsorientiert (allerdings sind die Garantiezinsen derzeit extrem niedrig). Fondsgebundene Tarife investieren Deine Beiträge in Investmentfonds (z.B. ETFs, Aktienfonds) und bieten höhere Renditechancen bei höherem Risiko. Viele Versicherer bieten auch hybride Modelle an – z.B. eine Beitragsgarantie von X %, kombiniert mit Fonds für den Rest, oder sogenannte Indexpolicen. Du solltest je nach Risikoneigung entscheiden: Möchtest Du möglichst sicher eine bestimmte Rente garantiert haben, oder bist Du bereit, Marktschwankungen in Kauf zu nehmen für potenziell mehr Rente? Unabhängig vom Modell bleibt der Steuervorteil identisch. Gerade für jüngere Sparer mit langer Laufzeit kann ein fondsgebundener Rürup-Vertrag attraktiv sein, da über Jahrzehnte die Aktienmärkte Wachstum bringen können. Ältere Semester greifen vielleicht eher zu konservativen Varianten oder nutzen Tarife, die beim Übergang in die Rente das Fondsvermögen nach und nach in sichere Anlagen umschichten (Lifecycle-Prinzip). Wichtig ist: Vergleiche die Angebote sorgfältig oder lass Dich beraten – die Unterschiede in Kosten und Performance können erheblich sein. Laut Tests gibt es nur wenige wirklich gute Basisrenten-Angebote am Markt, deshalb lohnt ein genauer Blick. Wir können Dir bei Bedarf einen unabhängigen Marktüberblick bieten (siehe Beratungshinweis am Ende).

Hinterbliebenenschutz: Von Haus aus ist die Basisrente – wie erwähnt – nicht vererbbar, wenn man nichts vereinbart. Aber Du kannst bei Vertragsabschluss (oder oft auch nachträglich bei wichtigen Lebensereignissen) einen Hinterbliebenenschutz integrieren. Das bedeutet, Du bestimmst, dass im Todesfall während der Ansparphase das vorhandene Guthaben nicht verfällt, sondern Deinem Ehepartner oder kindergeldberechtigten Kind zugutekommen soll. Meist wird das so geregelt, dass im Todesfall Dein angespartes Kapital in eine lebenslange Rente für den Hinterbliebenen umgewandelt wird oder bis zum 25. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt wird. Alternativ kann man auch eine Rentengarantiezeit in der Auszahlungsphase vereinbaren – z.B. garantiert der Versicherer mindestens 10 Jahre Rentenzahlung. Stirbst Du innerhalb dieser 10 Jahre nach Rentenbeginn, erhalten die Angehörigen die Rente bis zum Ablauf der Frist weiter. Solche Optionen stellen sicher, dass im Fall des Falles Deine Einzahlungen nicht völlig verloren sind. Allerdings mindern sie natürlich die eigene Rentenhöhe, da der Versicherer die zusätzliche Leistung einpreisen muss. Wenn Du Familie hast, ist ein Basisrentenvertrag mit Hinterbliebenenrente dennoch oft sinnvoll, um beide Ziele – eigene Rente und Versorgung der Liebsten – unter einen Hut zu bekommen. Beachte: Begünstigte können in der Basisrente nur enge Familienangehörige sein (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder in Ausbildung bis 25). Freie Begünstigungen (z.B. Lebensgefährte ohne Trauschein, erwachsene Kinder über 25, Geschwister, etc.) sind nicht möglich. Für solche Fälle müsstest Du separate Lösungen (z.B. Risikolebensversicherung) wählen.

Berufsunfähigkeits-Zusatz (BUZ): Eine interessante Gestaltungsmöglichkeit ist die Kombination der Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Versicherer bieten an, eine BU-Police als Zusatzbaustein in den Rürup-Vertrag zu integrieren. Der Vorteil: Die Beiträge für die BU sind dann steuerlich absetzbar – etwas, was bei einer eigenständigen BU-Versicherung nicht der Fall ist. Für Selbstständige und alle, die eine BU brauchen (was eigentlich jeder Berufstätige tun sollte) und gleichzeitig Steuern sparen wollen, klingt das attraktiv. Du zahlst z.B. 100 € im Monat, davon gehen 70 € in den Rentensparteil, 30 € in den BU-Schutz; die ganzen 100 € gelten als Sonderausgaben. Aber Vorsicht: Solche Kombi-Produkte können auch Nachteile haben. Sie sind komplex und wenn Du den Vertrag kündigen (hier: nur beitragsfrei stellen) müsstest, verlierst Du beides auf einmal. Manche Finanzexperten raten davon ab, BU und Altersvorsorge zu koppeln, weil die Flexibilität leidet und die Berechnung der optimalen BU-Höhe schwierig sein kann (die BU-Rente aus Rürup muss im Leistungsfall voll versteuert werden, daher müsste man ca. 20 % höher absichern als bei einer normalen BU, um netto gleich rauszukommen). Das Thema ist komplex – lass Dich hier unbedingt unabhängig beraten, ob eine Kombination für Dich Sinn ergibt oder ob getrennte Verträge besser sind. Fakt ist: Die Steuerersparnis auf BU-Beiträge ist ein Pluspunkt der Basisrente, den man nutzen kann, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Vertragswechsel und Kündigungsrecht: Was ist, wenn Du mit Deinem Anbieter unzufrieden bist? Klassisch „kündigen“ im Sinne von auflösen geht bei Rürup nicht, aber einige Versicherer erlauben einen Vertragswechsel. Dabei wird Dein Guthaben auf einen neuen Anbieter übertragen. Nicht alle machen das und oft werden Gebühren fällig. Daher solltest Du anfangs einen seriösen, kostengünstigen Anbieter wählen, um gar nicht erst wechseln zu müssen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn z.B. Dein Anbieter schlechte Fondsperformance hat oder hohe Gebühren frisst. Prüfe die Konditionen in Deinen Vertragsbedingungen dazu.

Insgesamt zeigt sich: Während die Verfügbarkeit des Kapitals bei der Basisrente stark eingeschränkt ist (kein vorzeitiges Cash, keine Beleihung), gibt es dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei Beiträgen, Anlagekonzept und Zusatzbausteinen. Nutze diese Spielräume, um den Vertrag auf Deine Lebenssituation zuzuschneiden. Ein unabhängiger Vergleich der Tarife ist ratsam, um das für Dich passende Angebot zu finden – dabei können wir Dir gerne helfen.

6 Fazit – Lohnt sich die Basisrente?

Lohnt sich die Basisrentenversicherung nun für Dich? Die Antwort hängt von Deiner individuellen Lage ab. Die Basisrente bietet deutliche Vorteile: Vor allem die Steuervorteile in der Einzahlungsphase und die lebenslange Rente als Ergebnis. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie häufig nahezu unverzichtbar, um überhaupt eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu haben. Für Angestellte mit höherem Einkommen oder zusätzliches Vorsorgebedürfnis ist sie eine sinnvolle Ergänzung, um steueroptimiert mehr fürs Alter beiseitezulegen. Die Kombination aus steuerlicher Entlastung jetzt und planbarer Rente im Alter macht die Basisrente für viele attraktiv. Zudem schätzen sicherheitsbewusste Sparer den Insolvenzschutz und die Garantie, dass das Geld wirklich bis ans Lebensende reicht.

Auf der anderen Seite stehen Nachteile wie die fehlende Flexibilität vor Rentenbeginn und die beschränkte Vererbbarkeit. Wer Wert darauf legt, jederzeit an sein Geld zu kommen oder es frei vererben zu können, wird mit Rürup nicht glücklich. Auch darf man die künftige Steuerlast nicht vergessen: Die Rentenzahlungen werden später besteuert, und die exakte Ersparnis ergibt sich erst im Vergleich der Steuersätze jetzt und im Alter. Bei sehr niedrigem Einkommen oder unsicheren Zukunftsplänen kann es Alternativen geben, die passender sind.

Unser Rat: Überlege Dir gut, welche Ziele Du verfolgst. Willst Du vor allem Steuern sparen und ein fixes Renteneinkommen aufbauen? Dann ist die Basisrente ein mächtiges Instrument, das sich lohnen kann. Hast Du dagegen Bedenken, Dein Geld so lange fest zu binden, oder bist Du unsicher, ob Du die Beiträge durchhältst, dann prüfe lieber flexible Alternativen oder starte mit kleineren Beiträgen. Oft ist die Mischung verschiedener Vorsorgeformen ideal – etwas Gesetzliche (soweit vorhanden), etwas Betriebliche/Riester und etwas Rürup, plus freie Anlagen. So kombinierst Du Sicherheit und Flexibilität​.

Ob die Basisrente in Deinem konkreten Fall vorteilhaft ist, lässt sich am besten in einer individuellen Beratung klären. Wir bieten Dir an, gemeinsam Deine Situation zu analysieren: Wie hoch wäre Deine Steuerersparnis? Welche Rente könntest Du erwarten? Passt ein bestimmter Tarif zu Deinen Wünschen? Dabei vergleichen wir für Dich unabhängig die verschiedenen Anbieter und Tarifoptionen – von klassischen bis fondsgebundenen Basisrenten – und finden heraus, was am besten zu Dir passt. Nutze unsere Expertise: Wenn Du wissen möchtest, ob die Basisrente für Dich persönlich sinnvoll ist und wie Du sie optimal gestalten kannst, vereinbare direkt eine Beratung mit uns. Wir stehen Dir gern zur Seite und helfen Dir, Deine Altersvorsorge auf ein solides Fundament zu stellen – damit Du auch im Ruhestand finanziell entspannt leben kannst.

Beratung gewünscht?

  • Schnell und unkompliziert
  • Uns als direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
Michael Drewes

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Hol dir deinen Termin

Für deine individuelle & persönliche Beratung.

Termin buchen

Kostenlos und unverbindlich.